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Unfallversicherung mit besonderen Leistungen für Frauen

Wenn ein Unfall geschieht, reicht der gesetzliche Schutz nicht aus. Deshalb besser privat vorbeugen. Ein Moment der Nachlässigkeit oder ein unglücklicher Zufall: die meisten Unfälle passieren im Haus- und Freizeitbereich. Bei einem schlimmen Unfall wünscht man sich, dass jemand hilft, mit der veränderten Lebenssituation umzugehen, im Krankenhaus die beste Versorgung in Anspruch nehmen zu können und dass rechtzeitig Geld zur Verfügung steht, damit die Dinge geregelt werden können.

Auf die gesetzliche Unfallversicherung können Sie sich nicht verlassen!!

Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie maximal 30% Ihres letzten Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente. Mit unserer Unfallversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls rund um die Uhr und weltweit geschützt.Wir haben maßgeschneiderte Lösungen für Sie.

  • Kapitalleistung
    Der Kernpunkt jeder Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese dient zur finanziellen Absicherung für den Fall dauernder Unfallfolgen. Durch frei wählbare Progressionsstaffeln erreichen Sie für schwere Invaliditätsgrade bis zum 5,4-fachen der vereinbarten Finanzhöhe ein besonderer Schutz.
  • Rentenleistung
    Als Unfallrente erhalten Sie eine garantierte monatliche Leistung ein Leben lang.
  • Das Mehr an Leistung
    Wir bieten Ihnen mit verschiedenen Vorteilspaketen echte Hilfe- und Serviceleistungen. Schnell und kompetent.

Frauen sind im Falle eines Unfalles besonders schlecht versorgt.

  • Als Hausfrau haben Sie einen der gefährlichsten Arbeitsplätze. Denn Sie haben keinerlei Anspruch auf gesetzlichen Schutz.
  • In der Freizeit egal, ob Sie Fahrrad fahren, rollerbladen oder mit den Kindern toben: Sie haben keinen Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz.
  • Als angestellte Berufstätige sind Sie am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit geschützt. Im Ernstfall leistet die Berufsgenossenschaft aber erst ab einer Minderung von 20% der Erwerbsfähigkeit.
  • Als Selbstständige haben Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Sie wählen individuell den für Sie richtigen finanziellen Schutz in Bezug auf die Invaliditätsleistung, Unfallrente bei Invalidität, Unfalltod oder Unfallkrankenhaustagegeld.

Bei frauenspezifischen Erkrankungen leisten wir:

  • 10.000 EUR bei Organverlust infolge frauenspezifischer Krebserkrankungen
  • 10.000 EUR für plastische Operationen infolge Brustkrebs
  • 1.000 EUR Haushaltshilfegeld
  • 3.000 EUR bei unfallbedingter Fehlgeburt 

 

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